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Grundschule Hamdorf

Lernmittelfreiheit

Das Gesetz zur Lernmittelfreiheit besagt, dass die Eltern einen Eigenanteil an den Schulbüchern zu tragen haben. Der Betrag in Höhe von 30 € wird bis zu den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres eingesammelt (siehe Geld einsammeln).

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