Radfahren
Das sichere Radfahren jedes Kindes gehört am Ende der Grundschulzeit zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts. Deshalb findet in den Jahrgängen eins und zwei ein Radfahrtraining statt.
Die Kinder der Klassen eins und zwei üben im Schonraum in der Sporthalle. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Im vierten Schuljahr nehmen die Kinder an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil und erhalten die Möglichkeit, die Radfahrprüfung abzulegen. Wir empfehlen, Ihre Kinder bis zum Bestehen der Radfahrprüfung nur in Begleitung und mit Fahrradhelm mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen.
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