Beurlaubung
Der Klassenlehrer kann Ihr Kind nur für 1 – 2 Tage beurlauben. Mehrere Tage können nur bei der Schulleitung vor Urlaubsplanung beantragt werden. Es muss immer ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vorliegen. Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nicht möglich.
Unentschuldigtes Fehlen vor und nach den Ferien kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
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